Kurzantwort: Nach einem Sturm sollte das Grundstück zunächst aus sicherer Entfernung auf erkennbare Gefahren geprüft werden. Anschließend können Dach, Fassade, Fenster, Türen, Außenanlagen sowie zugängliche Innenräume auf sichtbare Veränderungen kontrolliert werden. Fotos, Datum und genaue Fundstellen machen die Kontrolle nachvollziehbar. Beschädigte Dächer, elektrische Anlagen und andere Gefahrenbereiche gehören immer in die Hände qualifizierter Fachbetriebe.
Warum eine zeitnahe Kontrolle sinnvoll ist
Starkwind, Sturmflut und heftiger Regen können an einer unbewohnten Ferienimmobilie Schäden verursachen, die von außen zunächst unscheinbar wirken. Eine verschobene Dachpfanne, ein undichtes Fenster oder ein blockierter Ablauf können zu weiteren Schäden führen, wenn die Auffälligkeit längere Zeit unbemerkt bleibt.
Für auswärtige Eigentümer ist eine persönliche Anfahrt nicht immer kurzfristig möglich. Eine dokumentierte Sichtkontrolle vor Ort schafft einen aktuellen Überblick und liefert eine Grundlage für die Entscheidung, ob ein Fachbetrieb benötigt wird. Maßgeblich bleiben immer die Wetterlage, die sichere Erreichbarkeit und die Zugänglichkeit des Grundstücks.
Aktuelle amtliche Wetterwarnungen für die Region veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst.
Sicherheit hat Vorrang
- Das Grundstück erst betreten, wenn Unwetter und akute Gefahren vorüber sind.
- Abstand zu losen Dach- oder Fassadenteilen, beschädigten Bäumen und herabhängenden Leitungen halten.
- Überflutete Bereiche und Räume mit möglicher elektrischer Gefährdung nicht betreten.
- Nicht auf Dächer, Leitern oder instabile Bauteile steigen.
- Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen oder Sachen die zuständige Leitstelle beziehungsweise den Notruf verständigen.
Checkliste: Ferienhaus nach einem Sturm kontrollieren
Gebäude und Außenbereich
- Dachflächen nur aus sicherer Position ansehen
- Dachrinnen und Fallrohre auf sichtbare Veränderungen prüfen
- Fassade, Verkleidungen und außenliegende Bauteile kontrollieren
- Fenster, Außentüren und Rollläden ansehen
- Zäune, Gartenmöbel, Schuppen und Müllbehälter prüfen
- Bäume und größere Äste aus sicherer Entfernung beurteilen
Zugängliche Innenräume
- Fenster- und Türbereiche auf eindringende Feuchtigkeit ansehen
- Decken und Wände auf neue Wasserflecken prüfen
- Bodenflächen auf Feuchtigkeit oder Verformungen kontrollieren
- Keller und sichere Nebenräume nach Vereinbarung ansehen
- Sichtbare Anzeigen vereinbarter Geräte dokumentieren
- Auffällige Gerüche und Geräusche sachlich festhalten
Was in den Kontrollbericht gehört
- Datum und ungefähre Uhrzeit der Kontrolle
- Wetterlage und Zugänglichkeit zum Kontrollzeitpunkt
- die tatsächlich kontrollierten Bereiche
- Übersichts- und Detailfotos mit eindeutiger Zuordnung
- sachliche Beschreibung jeder sichtbaren Auffälligkeit
- Hinweis, wenn ein Bereich nicht sicher zugänglich war
- abgestimmte Empfehlung für das weitere Vorgehen
Was eine Sichtkontrolle nicht ersetzt
Eine Sichtkontrolle ist keine technische Gebäudeprüfung, Schadendiagnose oder Begutachtung. Dächer werden nicht betreten, technische Anlagen nicht geöffnet und Reparaturen nicht eigenständig durchgeführt. Bei erkennbaren Schäden entscheiden Sie als Eigentümer, ob ein Dachdecker, Elektriker, Installateur, Baumpfleger oder anderer Fachbetrieb beauftragt werden soll.
Küstenpartner kann nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe den Zugang und die Kommunikation mit einem geeigneten Fachbetrieb koordinieren. Der Fachbetrieb bleibt dabei Ihr direkter Vertragspartner.
So unterstützt Küstenpartner in Ostholstein
Nach einer Unwetterwarnung können Eigentümer eine Sonderkontrolle ihrer Ferienimmobilie oder ihres Zweitwohnsitzes anfragen. Die Durchführung wird nach Standort, Wetterlage, sicherer Erreichbarkeit, Zugangsregelung und verfügbarer Tourenplanung bestätigt. Eine sofortige oder zu einem bestimmten Zeitpunkt garantierte Anfahrt wird nicht zugesagt.
Das Einsatzgebiet von Küstenpartner umfasst nach individueller Prüfung unter anderem Fehmarn, Heiligenhafen, Grömitz und Neustadt in Holstein. Weitere Informationen finden Sie unter Immobilienbetreuung in Ostholstein und bei den Einzel- und Zusatzleistungen.
Häufige Fragen
Wann sollte die Kontrolle stattfinden?
Erst wenn das Unwetter vorüber, die Anfahrt vertretbar und das Grundstück sicher zugänglich ist. Der richtige Zeitpunkt hängt von der konkreten Wetter- und Gefahrenlage ab.
Kann ein Schaden allein anhand von Fotos bewertet werden?
Fotos dokumentieren den sichtbaren Zustand, ersetzen aber keine fachliche Schadensbewertung. Bei unklaren oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten sollte ein qualifizierter Fachbetrieb hinzugezogen werden.
Sind auch einzelne Unwetterkontrollen möglich?
Ja. Einzelne Sonderkontrollen können unabhängig von einem laufenden Betreuungspaket angefragt werden. Die Durchführung richtet sich nach Standort, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit.
Wer entscheidet über Reparaturen und Kosten?
Sie behalten die Entscheidungs- und Kostenkontrolle. Kostenpflichtige Fremdleistungen werden nur nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe beauftragt.
